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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Essenteilnehmers und der SpeiseZeit GmbH an den Standorten, an denen mit dem internetunterstützten Bestell- und Abrechnungsverfahren via KeyFob/Chipkarte (kurz Chip) gearbeitet wird.

2. Der einzelne Essenteilnehmer erhält von der Schule einen Chip (die Schule legt fest, wie hoch der Kaufpreis hierfür sein soll). Auf dem Chip ist eine Nummer und eine PIN/PASSWORT vermerkt. Mittels dieser Nummern nimmt der einzelne Essenteilnehmer die Selbstregistrierung über das Internet vor. Der PIN ist zur eigenen Sicherheit zu ändern.

3. Der Chip wird durch eine SEPA-Überweisung aufgeladen. Im Verwendungszweck ist immer die aktuelle Chipnummer einzutragen. Für jeden Chip ist eine separate Überweisungen durchzuführen. Die IBAN/BIC wird in dem detaillierten Infobrief bekannt gegeben. Nur wenn ein Guthaben auf dem Kartenkonto vorhanden ist, kann eine Essenbestellung erfolgen.

4. Falls sich der Essenteilnehmer für die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren entscheidet, ist ein schriftliches SEPA-Mandat zu erteilen. Der gleichbleibende Lastschriftbetrag, der im individuellen Infoschreiben festgelegt ist, wird zu der Gläubigeridentifikationsnummer: DE 27ZZZ00000244893 und Mandatsreferenz: ihre aktuelle ID/Chipnummer von ihrem Konto zum jeweils 01. des Monats eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag. Die Vorabinformation zum ersten Fälligkeitstermin erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit per Mail.

5. Die Bestellung und auch die Abbestellung erfolgt über das Internet, jeweils bis 9.00 Uhr des Essentages. Eine Bestellung sollte 8 Tage im Voraus erfolgen, ist jedoch auch kurzfristig möglich. Aufgrund der kurzfristigen Bestellmöglichkeiten kann es in Ausnahmefällen zu Menüänderungen kommen. Dies berechtigt nicht zur Rückforderung des Essenspreises. Sofern das Essen nicht bis 9.00 Uhr abbestellt wurde, ist es kostenpflichtig.

6. Der Chip wird bei der Ausgabe des Essens auf das Lesegerät gelegt und das Menü ausgegeben. Der Chip kann ggf. auch als Zahlungsmittel in der Cafeteria eingesetzt werden. Die Einkäufe müssen dort immer von dem Kunden bestätigt werden, so dass der Betrag sofort und vor der Bestätigung zu kontrollieren ist. Spätere Reklamationen können nicht entgegengenommen werden.

7. Die Essenteilnehmer können ihre Verzehrhistorie im Internet einsehen.

8. Soweit ein neuer Chip benötigt wird, kann der Schüler im Schulsekretariat oder der Mensa gegen Gebühr einen Neuen erhalten. Die Daten und das Guthaben werden durch SpeiseZeit nach Mitteilung durch die Schule auf den neuen Chip transferiert.

9. Die Essenteilnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Nach dem Login finden Sie unter den Einstellungen die Möglichkeit der Kündigung. Das Guthaben von mindestens 1,00 € wird dann zurückerstattet.

10. Bei Beendigung des Vertrages zwischen der Schule und SpeiseZeit, werden die Chips nicht zurückgenommen. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und solche die mit diesem in Verbindung stehen sind innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen, anderenfalls sind sie verfallen.

11. Für detaillierte Informationen der einzelnen Standorte, können Infoblätter nach dem Einloggen abgerufen werden.